Interessantes zum Thema Bogenschiessen

Nach deutschem Recht ist der Bogen ein Sportgerät und darf 'frei geführt' werden.
  • Im Amtsdeutsch wird mit dem Bogen nicht geschossen sondern geschleudert, da das Geschoss, hier Pfeil, nicht durch einen Lauf (Rohr) durch kalte oder heisse Gase angetrieben wird.
  • Grundsätzlich sollte man die Genehmigung des Gründstückseigentümers haben um auf einem Gelände Pfeile zu 'Schleudern'. 
  • Jeder Schütze ist jederzeit ALLEINE für seine geschleuderten Pfeile verantwortlich ist.